Zusammenfassung
Das Interesse am computergestützten juristischen Unterricht erwacht. Aus den USA und Großbritannien ist manches bestechendes Programm bereits bekannt. Nun wird auch an deutschen Universitäten daran gedacht, den Computer für die Lehre juristischer Dogmatik in traditionellen Rechtsgebieten einzusetzen.1 Die wichtigste Frage ist dabei, inwieweit und auf welchem Gebiet computergestützte juristische Lehrprogramme herkömmlichen Medien überlegen sind (dazu 1)); ihre Beantwortung entscheidet über den Sinn ihres Einsatzes in der Rechtslehre. Die m.E. wichtigste Chance und Stärke computergestützten juristischen Unterrichts mag dabei angesichts der Fertigstellung von einigen ersten Programmen für die Ausbildung von Juristen im Bereich des Straf-und des Zivilrechts anhand von zwei Beispielen, die den m.E. didaktisch sinnvollsten Weg weisen, besonders unterstrichen werden: einem Programm zur Strukturierung von Fällen in der strafrechtlichen Klausur, einem anderen zum Fahrnissachenrecht (dazu 2).2
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Grundmann, S. (1986). Erste computergestützte juristische Lehrprogramme in Deutschland — Ansätze und Perspektiven. In: Hommel, G., Schindler, S. (eds) GI — 16. Jahrestagung II. Informatik-Fachberichte, vol 127. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-71389-7_32
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