Zusammenfassung
Rechenanlagen, die für Mehrprogrammbetrieb ausgelegt sind, verfügen im allgemeinen über Hardware-Speicherschutz und mindestens zwei Betriebsmodi („Prozeßmodus“ und „Systemmodus“) sowie spezielle Maschinenbefehle „Systemaufruf“ (supervisor call) und „Systemrückkehr“ zum kontrollierten Übergang zwischen den Modi. Damit läßt sich sicherstellen, daß BenutzerProgramme einander sowie das Betriebssystem nicht zerstören und auch nicht mißbräuchlich aufrufen können.
BSM (Betriebssystem München) erbringt einen Teil der Systemleistungen ebenfalls durch asynchron ablaufende Prozesse, die in eine Folge von Systemschichten eingebettet sind und eine Hierarchie von „Pseudomaschinen“ aufbauen. Damit läßt sich der gleiche Schutzmechanismus auch auf die „Systemprozesse“ ausdehnen, wobei jedoch der zugängliche Leistungsumfang und seine Realisierung je nach der Stellung des aufrufenden Prozesses unterschiedlich sind.
Der in BSM gewählte Entschlüsselungsmechanismus erfordert auf Seiten des aufrufenden Prozesses keinerlei Information darüber, auf welche Weise die angeforderte Leistung erbracht wird; die Reaktion im Fehlerfalle kann prozeßspezifisch sein.
Interessante Sonderfälle sind etwa:
-
Erbringen von Leistungen für einen „Sohn-Prozeß“ durch den „Vater- Prozeß“
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dynamische Überwachung der Außenbeziehungen eines Prozesses durch einen Überwacherprozeß
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Lauf eines Prozesses in einer Test-Umgebung.
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References
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Lagally, K. (1973). Aufruf von Systemleistungen in Einem Schichtenweise Gegliederten Betriebssystem. In: Deussen, P. (eds) GI. Gesellschaft für Informatik e.V. 2. Jahrestagung. Lecture Notes in Economics and Mathematical Systems, vol 78. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-80732-9_22
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