Zusammenfassung
Nutzer und Verbraucher sind unterschiedlichen Gefahren bei der Verwendung von Computertechnologien ausgesetzt und benötigen Schutz. Der Schutzgedanke umfasst nicht nur sozial-regulativen Datenschutz durch Vorschriften im Umgang mit personenbezogenen Daten, sondern auch funktional-kognitive Aspekte, durch die Anwender in ihren Kompetenzen und ihrer digitalen Souveränität gestärkt werden. Aktuell ist eine Verantwortungsdiffusion für Datenschutz (im weiten Sinn) zu beobachten. In deren Folge werden Zuständigkeiten abgelehnt, delegiert und automatisiert. Eine Systematisierung der Verantwortlichkeiten für einen holistischen Datenschutz unterscheidet sowohl zwischen Fremd- und Selbstverpflichtung als auch zwischen Fremd- und Selbstermächtigung. Es zeigt sich, dass insbesondere Maßnahmen zur Selbstermächtigung von Nutzern und Verbrauchern bislang kaum existieren und/oder institutionalisiert sind.
Notes
Vgl. dazu auch die kritischen Positionen gegenüber der Terminologie „Digitalisierung“ in den OXI-Ausgaben 10/18 und 01/19 unter https://e-paper.oxiblog.de/de/profiles/9b3e2b784504/editions, 26.02.2019.
Vgl. diesbezüglich auch die Publikationen des Projekts „Ethik der Algorithmen“ unter https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/ethik-der-algorithmen, 29.01.2019.
Vereinfachend werden Informations- und Kommunikationstechnologien unter dem Begriff Computertechnologie subsumiert.
Der Beitrag beruht zu einem Großteil auf früheren Forschungsarbeiten, u. a. im Rahmen der Erstellung des Gutachtens zu Big Data [23]. Ich danke Crispin Hartmann für anregende Diskussionen zur Beitragsthematik und der Reviewerin/dem Reviewer für wertvolle Hinweise.
Dieser Text ist erstmals 2015 erschienen in Spektrum der Wissenschaft: https://www.spektrum.de/news/wie-algorithmen-und-big-data-unsere-zukunft-bestimmen/1375933, 10.04.2019.
An dieser Stelle heißt es weiter: „[…] als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind“.
Dieser letzte Aspekt „verantwortlicher Technik“ bedarf einer eigenständigen Diskussion und wird hier ausgespart.
Vgl. ähnlich und ausführlicher das von mir hauptverantwortlich ausgearbeitete Kapitel „Kodifizierung ethischer Standards für Big Data“ [23].
Die Unterscheidung markt- und technikorientiert vs. nutzer- und kompetenzorientiert mag etwas holzschnittartig wirken, letztlich verbirgt sich dahinter die Unterscheidung zwischen Entwicklern und Anbietern von Technik und Dienstleistungen einerseits und den Anwendern, Nutzern und Verbrauchern, die davon „betroffen“ sind, andererseits.
Vgl. Ethische Leitlinien der Gesellschaft für Informatik oder VDI-Richtlinie 6320 „Datenmanagement im Bereich Life Sciences“.
Vgl. auch den zu entwickelnden Standard IEEE P7000, der sich mit Themen wie Transparenz, Privatsphäre, Algorithmen-Bias und Daten-Governance beschäftigt.
Vgl. https://deinedatendeinerechte.de/schauen, 12.04.2019.
Vgl. https://www.marktwaechter.de/digitalewelt, 12.04.2019.
Ein aktuelles Thema betrifft die Abschaffung des Bargeldes. Da durch elektronisches Geld jegliche Transaktionen nachvollzogen werden könnten, sprechen manche vom „Tod des Datenschutzes“.
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Biniok, P. Maschinenraum, Privatsphäre und Psychopolitik. Informatik Spektrum 43, 220–226 (2020). https://doi.org/10.1007/s00287-020-01233-y
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