Zusammenfassung
Mit Urteil vom 17. November 2006 hat das OLG Hamm erstmals über die Frage entschieden, ob Vergütungsforderungen nichtärztlicher Leistungserbringer an Rechenzentren abgetreten werden können. Das Gericht ist der Auffassung, dass diese Abtretung gegen § 203 StGB verstößt und damit die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gemäß § 134 BGB nach sich zieht. Insbesondere könne § 302 Abs. 2 SGB V die Abtretung von Forderungen nicht rechtfertigen. Die nachfolgende Urteilsanmerkung zeigt auf, dass das OLG Hamm bei seiner Entscheidung wesentliche, insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte nicht berücksichtigt hat.
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Dr. Berthold Hilderink
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Simmons & Simmons Düsseldorf
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Hilderink, B. Unechtes Factoring im Zusammenhang mit der Leistungsabrechnung nach § 302 SGB V. DuD 32, 25–28 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0007-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0007-x