Zusammenfassung
Die Beschäftigten einer Behörde oder eines Unternehmens sind ihr größtes Kapital. Es ist daher angebracht, die für den Umgang mit Personaldaten einschlägigen Vorgaben sorgfältig zu beachten. Der Beitrag gibt einen Überblick über das derzeit geltende Recht für den datenschutzkonformen Umgang mit Personaldaten mit den Schwerpunkten Gleichbehandlung, Bewerbung und Personalaktenführung
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Dr. jur. Martin Zilkens ist Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Katharina Klett ist Rechtsreferendarin bei dem Landgericht Düsseldorf
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Zilkens, M., Klett, K. Datenschutz im Personalwesen. DuD 32, 41–48 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0010-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0010-2