Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Köln hat die Frage, ob Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Urteil vom 27.11.2007 bejaht. Es hat damit die Berufung einer Lehrerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.07.2007, das zum gleichen Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine kritische Würdigung des Urteils aus datenschutzrechtlicher Perspektive.
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Günther Dorn Leiter der Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich bei der Regierung von Mittelfranken
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Dorn, G. Lehrerbenotung im Internet. DuD 32, 98–102 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0046-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0046-3