Zusammenfassung
Die rechtliche Einordnung von Anonymisierungsdiensten unter das TMG (bzw. vor dem 1.3.2007 das TDG) oder das TKG ist in der Literatur umstritten. Mit der eingeführten Vorratsdatenspeicherung gewinnt die Diskussion an Brisanz, hängt doch von ihr die zentrale Frage ab, ob auch Anonymisierungsdienste Verbindungsdaten zu speichern haben.
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Klink, J., Straub, T. Anonymisierungsdienste nach der Vorratsdatenspeicherung. DuD 32, 123–125 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0050-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0050-7