Zusammenfassung
IT-Sicherheit ist inzwischen für Unternehmen vieler Branchen ein strategischer Erfolgsfaktor. Das gilt in erster Linie unter Service-und Effizienzgesichtspunkten des operativen Geschäfts. IT-Sicherheit gerät aber auch wegen der Kreditvergabekriterien nach Basel II in den Fokus. Sie geht danach als ein Element des operationellen Unternehmensrisikos in die Gewichtung des Kreditausfallrisikos und darüber hinaus auch in die Berechnung des Zinssatzes ein. Je höher der IT-Sicherheitsstatus, desto niedriger ist künftig der individuelle Kreditzins. Zudem erhöhen der Sarbanes-Oxley-Act, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie das GmbHG den Handlungsdruck auf Vorstands-und Geschäftsführerebene. Denn Mängel im IT-Risikomanagement können danach eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen nach sich ziehen. Der Autor1 gibt einen Überblick der gesetzlichen Verpflichtungen im Kontext der IT-Sicherheit.
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Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte, Düsseldorf
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Eckhardt, J. Rechtliche Grundlagen der IT-Sicherheit. DuD 32, 330–336 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0079-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0079-7