Zusammenfassung
Hochschulen sind wie Einrichtungen der Privatwirtschaft zu datenschutzkonformem Handeln verpflichtet — die rechtlichen Voraussetzungen dazu sind vorhanden. An ausgewählten Beispielen wird der nicht unbeträchtliche Nachholbedarf beschreiben, den Hochschulen aufzuarbeiten haben, um den Datenschutz als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen zu nutzen und ihn als Qualitätsmerkmal öffentlichkeitswirksam einzusetzen. Zur Realisierung eines fundierten Datenschutzes an deutschen Hochschulen sind einige Empfehlungen formuliert.
Additional information
Prof. Dr. Michael Wettern Technischen Universität Braunschweig Datenschutzbeauftragter
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Wettern, M. Zur Einhaltung des Datenschutzes an Hochschulen. DuD 32, 466–468 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0110-z
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0110-z