Zusammenfassung
Die jüngsten Überwachungsskandale in renommierten deutschen Großunternehmen sprechen für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Der folgende Beitrag befasst sich mit den aktuellen Konfliktfeldern und der hinkenden gesetzlichen Entwicklung unter Aspekten des nationalen und des europäischen Rechts. Dabei wird deutlich, dass das bisherige Nebeneinander von datenschutzrechtlichen Generalklauseln und einzelnen Detailregelungen keine angemessene Lösung für das Arbeitsverhältnis darstellt. Zumindest müssen die Bespitzelung am Arbeitsplatz verboten und notwendige Kontrollen an klare Gesetze und Verfahren gebunden werden. Der Gesetzgeber muss endlich Flagge zeigen.
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Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld Publizistin mit dem Schwerpunkt Informationsrecht und europäische Rechtskultur
Hans-Hermann Schild Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, befasst hat sich seit 1985 in vielen Fachpublikationen mit dem Datenschutzrecht und der Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie.
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Schild, HH., Tinnefeld, MT. Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz. DuD 33, 469–474 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0120-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0120-5