Zusammenfassung
Rechtssicherheit beim Umgang mit elektronischen Dokumenten ist für alle Verfahrensbeteiligten im elektronischen Rechtsverkehr und beim E-Government unerlässlich und ebenso wichtig bei allen elektronischen Geschäftsprozessen. Die qualifizierte elektronische Signatur wird heute nach anfänglicher Zurückhaltung in allen außergerichtlichen und gerichtlichen elektronischen Kommunikationsprozessen von Organen der Rechtspflege erfolgreich verwendet, die als „Geheimniswahrer“ sicher kommunizieren. Der folgende Beitrag erläutert die bestehenden Sicherheitsstandards im elektronischen Rechtsverkehr, bewertet die Entwicklungen in der jüngsten Rechtsprechung und definiert einen möglichen Novellierungsbedarf im SigG und der SigV.
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Dr. Thomas A. Degen Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und Partner der Kanzlei Degen Rosenberg Rechtsanwälte GbR
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Degen, T.A. Die qualifizierte elektronische Signatur als maßgebender Sicherheitsstandard im elektronischen Rechtsverkehr. DuD 33, 665–668 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0176-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0176-2