Zusammensung
In den Zeiten von Google, Facebook und Co. kann der Datenschutz nicht mehr allein durch die Nationalstaaten geregelt werden. Notwendig sind mindestens europaweit geltende Datenschutzvorschriften, noch besser wären internationale Abkommen. Aber gilt dies auch für rein innerstaatliche Datenverarbeitungsprozesse? Und was ist die richtige Regelungsform für die EU? Eine Verordnung oder eine Richtlinie? Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Auch unter den Datenschutzbeauftragten.
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Wagner, E. Grenzen des europäischen Datenschutzrechts. Datenschutz Datensich 36, 303–304 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0124-4
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