Zusammenfassung
Ein eigenständiger Arbeitnehmer-bzw. Beschäftigtendatenschutz wurde schon in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als rechtspolitisches Ziel in Deutschland anerkannt. Eine ausführliche bereichsspezifische Regelung im BDSG wird von der Bundesregierung derzeit noch verhandelt. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) vom Januar 2012 wird, wenn die Verordnung so in Kraft treten sollte, auch den Beschäftigtendatenschutz tangieren — sowohl inhaltlich als auch kompetenziell. Der Beitrag befasst sich aus aktuellem Anlass mit den Auswirkungen des Unionsrechts auf das nationale Recht.
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Professor Dr. Martin Franzen Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht Juristische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München
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Franzen, M. Der Vorschlag für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Arbeitnehmer datenschutz. Datenschutz Datensich 36, 322–326 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0128-0
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