Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2011 werden personenbezogene Daten in der Ukraine unter einen umfassenderen rechtlichen Schutz gestellt. Das „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten“ wurde im Juni 2010 vom ukrainischen Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen überblick über die früheren fragmentarischen Regelungen im Recht des Datenschutzes und analysiert die derzeit geltende Ausgestaltung des ukrainischen Datenschutzrechts. Hierbei soll die von der Ukraine vorangetriebene Angleichung des nationalen Rechts an Unionsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, näher beleuchtet werden.
Additional information
Olena Prodan Refendarin beim Oberlandesgericht Celle, Niedersachsen
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Prodan, O. Datenschutzrecht in der Ukraine. Datenschutz Datensich 36, 359–363 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0135-1
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0135-1