Zusammenfassung
Der Ratsentwurf der DSGVO wurde lange mit Spannung erwartet. Besonders präsent war in der Berichterstattung die Sorge darum, dass mit ihm das Zweckbindungsprinzip aufgeweicht werden solle. Das Zweckbindungsprinzip ist einer der zentralen Bausteine des europäischen Datenschutzrechts. Seine Schwächung hätte daher weit reichende Auswirkungen. Das Zweckbindungsprinzip steht in scharfem Kontrast zu vielen neuen datengetriebenen Geschäftsmodellen (Big Data), so dass seine Aufweichung diese begünstigen könnte. Der folgende Beitrag untersucht, inwiefern sich das Zweckbindungsprinzip nach dem Ratsentwurf verändern würde und ob es tatsächlich, wie befürchtet, den aufkommenden Geschäftsmodellen geopfert werden soll.
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Dr. Philipp Richter ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht. Er ist Mitarbeiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung – provet.
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Richter, P. Datenschutz zwecklos? – Das Prinzip der Zweckbindung im Ratsentwurf der DSGVO. Datenschutz Datensich 39, 735–740 (2015). https://doi.org/10.1007/s11623-015-0510-9
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