Zusammenfassung
Generalanwalt (GA) Bobek plädiert in seinen am 19.12.2018 vorgelegten Schlussanträgen (SA) zu einer Vorlage des OLG Düsseldorf dafür, Websitebetreiber, die ein fremdes Plug-in (hier: Facebook-Like-Button) einbinden, als mit dem Plugin-Anbieter “gemeinsam Verantwortliche” zu behandeln. Damit stellt er sich klar gegen die Argumentation von Facebook. An die “gemeinsame Verantwortlichkeit” knüpfen sich eine Reihe von Pflichten nach der DS-GVO. Folgt der Gerichtshof dem GA, werden einerseits lange strittige Rechtsfragen geklärt, andererseits aber Websitebetreiber vor schwierige praktische Herausforderungen gestellt.
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Kunnert, G. Das Aus für Social-/Media-Plug-ins? . Datenschutz Datensich 43, 257–264 (2019). https://doi.org/10.1007/s11623-019-1104-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-019-1104-8