Zusammenfassung
Die Regulierung von Äußerungen im Netz ist ebenso wie die Rechtsprechung im Äußerungsrecht delikat, steht sie doch im Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit. Im Netz erschwerend hinzu kommt, dass ein angemessener Rechtsrahmen nicht nur für das Zweipersonenverhältnis zwischen Betroffenem und sich Äußerndem zu schaffen ist, sondern dass häufig ein Dreipersonenverhältnis betroffen ist, z.B. wenn potentiell rechtsverletzende Äußerungen auf Plattformen vorgenommen werden. Gesetzgeber und Rechtsprechung bewegen sich also in einem Dreiecksverhältnis, bei dem sie die Meinungsfreiheit der sich Äußernden, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die grundrechtlich ebenfalls geschützte Privatautonomie der Plattformbetreiber in einen angemessenen Ausgleich bringen müssen. Dieser Beitrag setzt den Beitrag ,,Rechtsschutz gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz – Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit in der Rechtsprechung von BGH und BVerfG‘‘ fort und betrachtet die durch Rechtsprechung und Gesetzgebung entwickelten prozeduralen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorzugehen.
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Specht-Riemenschneider, L., Lorbach, L. Rechtsschutz gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz . Datenschutz Datensich 45, 467–471 (2021). https://doi.org/10.1007/s11623-021-1473-7
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