Die neuen Empfehlungen der DFG-Kommission für Rechenanlagen nennen in dem Abschnitt über das verteilte kooperative Versorgungskonzept einige Folgerungen, die aus der Entwicklung der Datenverarbeitung in den Hochschulen während der letzten Jahre gezogen werden müssen. Damit werfen sie implizit auch die Frage auf, welche damit notwendig werdenden Neuregelungen zu treffen sind.
Der Autor ist nach jahrzehntelanger Erfahrung als Gutachter und Berater in der Universitätswelt der Meinung, daß es nützlich sein kann, alle Regelungen überhaupt aufzuzählen, die eigentlich getroffen werden müßten, um ein funktionsfähiges Versorgungssystem aufzubauen. Die DV-Versorgungssysteme für Universitäten wurden nämlich fast nie planmäßig entworfen, sondern haben sich mit der allmählichen Entwicklung der Datenverarbeitung aus kleinen Ursprüngen ebenfalls allmählich entwickelt, entsprechend den Notwendigkeiten und den Möglichkeiten, zwar meist durchaus kontrolliert und selten nur zufällig, aber fast nie nach einem vorher aufgestellten Konstruktionsplan. Es sind „gewachsene“ Systeme. Dementsprechend kann eine Liste der notwendigen Regelungen helfen, vielleicht die eine oder andere bisher versäumte bei günstiger Gelegenheit nachzuholen.
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