Zusammenfassung
Eine neue Variante, sich in den Unternehmen den Datenschutz vom Leib zu halten, ist der Vorwurf der Bürokratisierung. Nach einem Vorschlag der Länder Niedersachen und Hessen aus dem Herbst 20051 sollte die Bestellungspflicht von 5 auf 20 EDVMitarbeiter heraufgesetzt werden. Eine abgeschwächte Variante enthält nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einem Quorum von 10 Personen. Ob diese Regelung den gewünschten Effekt bringen wird, ist zweifelhaft. Sicher ist nur, dass die betriebliche Selbstregulierung geschwächt und die Erwartungen an die Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörden steigen werden. Vorteile birgt der Entwurf aber in anderer Hinsicht: Externe Datenschutzbeauftragte können zukünftig auch für Bereiche tätig werden, die durch § 203 StGB geschützt sind.
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)., Leopold, N. Bürokratieabbau versus betrieblicher Datenschutz?. DuD 30, 436–441 (2006). https://doi.org/10.1007/s11623-006-0126-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-006-0126-1