Zusammenfassung
Am 4. Juli 2006 haben die zuständigen Minister Belgiens, Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, der Niederlande, Luxemburgs und Österreichs einen multilateralen Vertrag „über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ unterzeichnet. Der Vertrag von Prüm sieht vor, dass sich die beteiligten Staaten untereinander bestimmte Zugriffsrechte auf DNA-und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregister gewähren. Der Autor skizziert die datenschutzrechtlichen Inhalte des Vertrages und bewertet sie unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes.
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit Vorsitzender der Art.29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union
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Schaar, P. Datenaustausch und Datenschutz im Vertrag von Prüm. DuD 30, 691–693 (2006). https://doi.org/10.1007/s11623-006-0193-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-006-0193-3