Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes1 (IFG) zum 01. Januar 2006 ist die Diskussion über die Notwendigkeit eines allgemeinen und begründungsfreien Rechts auf Zugang zu staatlichen Informationen vorerst beendet2. Im Mittelpunkt stehen nun Anwendungsfragen, bspw.unter welchen Voraussetzungen die neue Freiheit — auch wirtschaftlich — genutzt werden kann. Regelungen hierfür enthält der Entwurf eines sog. „Informationsweiterverwendungsgesetzes“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG vorgelegt hat. Mit diesem stellt sich die Problematik einer sachgerechten Abgrenzung von Informationszugang und Informationsweiterverwendung.
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Püschel, J.O. Vom Informationszugang zur Informationsweiterverwendung. DuD 30, 481–489 (2006). https://doi.org/10.1007/s11623-006-0257-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-006-0257-4