Zusammenfassung
Das Interesse der Unternehmen, an personenbezogene Daten zu gelangen und diese für Werbezwecke zu verwerten, ist groß. An die Einholung von Einwilligungen zur Verarbeitung solcher Daten stellte die Rechtsprechung daher hohe Anforderungen. Die herrschende Meinung ging bislang davon aus, dass Einwilligungen in Werbemaßnahmen, die mittels Opt-out-Verfahren erlangt wurden, unwirksam sind. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht München erneut darüber zu entscheiden, ob eine Opt-out-Klausel den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 4a BDSG entspricht — und bejahte überraschenderweise die Wirksamkeit der Einwilligung.
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Wiesner, R.E. Datenschutzrechtliche Einwilligung zur Werbung: Opt-out ausreichend?. DuD 31, 604–607 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0202-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0202-1