Zusammensfassung
Die alternativen Standardvertragsklauseln sind nach der Aussage des Düsseldorfer Kreises für die Übermittlung von Arbeitnehmerdaten nicht geeignet. Der Verfasser zeigt eine Lösung auf, die es erlaubt, die alternativen Standardvertragsklauseln auch für Arbeitnehmerdaten zu verwenden, indem deren Schwächen auf vertraglicher Ebene ausgeglichen werden, ohne sie zu verändern.
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Dr. Michael Schmidl Rechtsanwalt, Maître en Droit, LL.M. Eur., Lehrbeauftragter und Fachanwalt für IT-Recht, Partner von Baker & McKenzie, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Solicitors und Steuerberatern
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Schmidl, M. Übermittlung von Arbeitnehmerdaten auf Grundlage des Standardvertrages Set II. DuD 32, 258–261 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0060-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0060-5