Zusammenfassung
Ob sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein besonderer Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte ergibt, wird kontrovers diskutiert. Der nachfolgende Lösungsvorschlag trennt Arbeitsverhälttnis und Datenschutzfunktion konsequent. Ein hohes Schutzniveau für den (internen wie externen) Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus der — bisher in diesem Kontext wenig beachteten — Vorschrift des § 4 f Abs. 5 Satz 1 BDSG.
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Dr. Ralph Wagner LL.M. Bundesweite Tätigkeit als Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter, anwaltlich vorwiegend in der Transaktionsberatung, Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht, Mitarbeiter des Dresdner Instituts für Datenschutz (DID).
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Wagner, R. Besonderer Kündigungsschutz für den angestellten Datenschutzbeauftragten?. DuD 32, 660–663 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0156-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0156-y