Zusammenfassung
Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung setzt die Unterscheidung zwischen Verkehrs- und Inhaltsdaten voraus. Sie soll, um verhältnismäßig zu sein, nur Verkehrsdaten, aber nicht Inhaltsdaten betreffen. Aus der Menge der Verkehrsdaten werden von der Speicherungspflicht nur einige im Gesetz aufgezählte Unterkategorien erfasst. Durch unklare Begriffsbestimmungen können diese aber auch Inhaltsdaten betreffen. Dadurch wird die angestrebte und verfassungsrechtliche notwendige Trennung zwischen Verkehrs- und Inhaltsdaten in Frage gestellt. Der Beitrag erläutert die technischen Grundlagen und rechtlichen Konsequenzen dieses Problems.
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Dennis Heinson, LL.M. (UCLA) Stipendiat des CASED (Center for Advanced Security Research Darmstadt), Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet
Prof. Dr. Ing. Felix C. Freiling Universität Mannheim, Lehrstuhl für Praktische Informatik 1. Forschungsthemen u.a. offensive IT-Sicherheit und digitale Forensik
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Freiling, F.C., Heinson, D. Probleme des Verkehrsdatenbegriffs im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. DuD 33, 547–552 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0141-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0141-0