Zusammenfassung
Die Diskussion, ob eine Betriebsvereinbarung die datenschutzrechtlichen Rechte der Beschäftigten gegenüber dem BDSG verschlechtern kann, ist so alt wie der entsprechende Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes selbst. Allerdings ist diese Streitfrage nie wirklich geklärt worden. Für den Arbeitnehmerdatenschutz gewinnt die damit verbundene Diskussion jedoch seit Novellierung des BDSG erneut an praktischer Bedeutung.
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Jochen Brandt Diplom-Wirtschaftsund Arbeitsjurist (HWP) Selbständiger Trainer und Berater. Berät Unternehmen und Betriebsräte zu Fragen des Datenschutzes.
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Brandt, J. Betriebsvereinbarungen als datenschutzrechtliche „Öffnungsklauseln“?. DuD 34, 213–215 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0069-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0069-4