Zusammenfassung
Jeder kennt sie: die Webcam. Vielfach wird sie unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr oder -verfolgung diskutiert. Weniger rechtliche Beachtung findet sie jedoch beim Einsatz von kommunalen oder privaten Betreibern zu reinen Selbstvermarktungszwecken. Doch auch hier ist die Erfassung von Personen möglich — und trotzdem zulässig.
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Ann-Karina Wrede Rechtsanwältin, Consultant für Datenschutz und IT-Compliance bei intersoft consulting services AG
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Wrede, AK. Rechtliche Einordnung von Webcams. DuD 34, 225–228 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0072-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0072-9