Zusammenfassung
Die Finanzierung des dualen Rundfunksystems in Deutschland und damit insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten soll ab dem 1. Januar 2013 auf eine neue Basis gestellt werden. Anstatt den bisherigen Gebühren für ein Hörfunk- oder Fernsehgerät ist dann ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung und Betriebsstätte zu leisten. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder.
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Prof. Dr. Armin Herb Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim Südwestrundfunk (SWR)
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Herb, A. Datenschutzrechtliche Vorschriften im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). DuD 35, 270–274 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0066-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0066-2