Zusammenfassung
Der Schutz von Daten der Beschäftigten stellt ein ebenso wichtiges wie umstrittenes gesetzgeberisches Vorhaben dar. Neben dem ohnehin stark vom individuellen Vorverständnis geprägten Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital geht es hier um einen Interessenausgleich zwischen dem Einsatz digitaler Technik zur Erhebung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten und dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts vor einer umfassenden Kontrolle am Arbeitsplatz. Im Folgenden sollen einige zentrale Grundsätze dargestellt werden, deren Beachtung durch eine künftige Regelung geboten ist.
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Prof. Dr. Johannes Caspar Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Beitrag ist die schriftliche Fassung eines Vortrags, den der Verfasser anlässlich des 5. Österreichischen IT-Rechtstages am 27. Mai 2011 in Wien gehalten hat.
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Caspar, J. Arbeitnehmerdatenschutz. DuD 35, 687–693 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0165-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0165-0