Zusammenfassung
Seit dem 28.12.2009 hat jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union eine „vertrauenswürdige Liste“ mit Mindestangaben über die von ihm beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter zu führen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass elektronische Signaturen, die auf qualifizierten Zertifikaten beruhen, europaweit geprüft werden können. Der vorliegende Aufsatz enthält einen Rückblick auf Erfahrungen aus den ersten beiden Jahren und widmet sich der Frage, wie das bestehende System verbessert werden kann.
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Ulrich Latzenhofer Beauftragter für elektronische Signaturen bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Tätigkeiten im Rahmen der Aufsicht nach dem österreichischen Signaturgesetz sowie im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.
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Latzenhofer, U. Vertrauenswürdige Liste. DuD 35, 763–767 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0182-z
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