Zusammenfassung
So segensreich sie bei der medizinischen Informationsverarbeitung auch sind — immer komplexere elektronische Informations- und Kommunikationssysteme im Gesundheitswesen drohen den Patienten zum Objekt technischer Sachzwänge zu machen. Zur Ausschöpfung der technischen Optionen werden ihm nicht nur Schweigepflichtentbindungen und Einwilligungen in Datenverarbeitungen abverlangt, sondern vielfach sogar die Behandlung verweigert, wenn er diese nicht erteilt. Ärztliches Berufsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind diesem Trend jedoch nicht schutzlos ausgeliefert.
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Dr. Hans-Joachim Menzel Stellvertretender Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Menzel, HJ. Informationssysteme in Krankenhaus und Praxis und die Selbstbestimmung des Patienten. DuD 35, 853–858 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0201-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0201-0