Zusammenfassun
Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine sicherheitspolitische Wunderwaffe: Im Vergleich zu im Streifendienst eingesetzten Beamten ist sie relativ kostengünstig und soll das subjektive Sicherheitsgefühl stärken. Die Kameras ermöglichen häufig eine nachträgliche Aufklärung der Straftat, auch wenn ihr Einfluss auf die Begehung von Straftaten umstritten ist. Trotz gewichtiger Bedenken gegen die Effektivität im Rahmen der Gefahrenabwehr wird ihr Einsatz hartnäckig verteidigt und im Zweifelsfall ausgebaut. Es ist verwunderlich, dass es so lange gedauert hat, bis Bürger begonnen haben, gerichtlich gegen polizeiliche Videoüberwachung vorzugehen.
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Dr. Christoph Schnabel, LL.M. Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Schnabel, C. Die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Orte in Niedersachen. DuD 35, 879–881 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0206-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0206-8