Zusammenfassung
Bereits 1978 hat Norwegen mit dem Erlass eines der weltweit ersten Datenschutzgesetze Maßstäbe bei der Normierung des Datenschutzes gesetzt und auch im Hinblick auf die gesetzliche Verankerung des Arbeitnehmerdatenschutzes ist man uns im Norden Europas einen Schritt voraus. Bereits seit dem 1. März 2009 gibt es hier detaillierte Regelungen für den Zugriff auf den E-Mail-Account und andere, dem Arbeitnehmer für betriebliche Zwecke zugewiesene Speichermedien, die zum Anlass für eine übersicht des Arbeitnehmerdatenschutzes in Norwegen genommen werden sollen.
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Dr. Bernd Schmidt LL.M. (UoA) ist Referendar in Bremen und für die Wahlstation Simonsen Advokatfirma DA in Oslo zugewiesen.
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Schmidt, B. Arbeitnehmerdatenschutz in Norwegen. Datenschutz Datensich 36, 591–596 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0186-3
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