Zusammenfassung
Die Entwicklung des E-Government hat mit dem jüngst erlassenen E-Government-Gesetz (EGovG) des Bundes einen neuen Schub erfahren. Ein Baustein für die Abwicklung staatlicher Entscheidungsprozesse mit Hilfe von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien ist die elektronische Aktenführung. Das neue Gesetz sieht vor, dass Bundesbehörden ihre Akten unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung elektronisch führen sollen. Konkrete Anforderungen an die zu ergreifenden technisch-organisatorischen Maßnahmen lassen sich aus § 6 EGovG allerdings nicht entnehmen. Der Beitrag beleuchtet die Anforderungen, die sich aus datenschutzrechtlicher Perspektive ergeben.
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Dr. Moritz Karg Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Karg, M. Datenschutzrechtliche Anforderungen an die E-Akte. Datenschutz Datensich 37, 702–708 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0297-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-013-0297-5