Zusammenfassung
Für mittelständische Unternehmen ist Cloud Computing eine höchst attraktive Möglichkeit, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Einbinden von externen Serviceangeboten aufrecht zu erhalten und auszubauen. Die Nutzung von Cloud Services ist allerdings unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten auch ein Paradebeispiel für die Vergabe als Auftragsdatenverarbeitung und bedeutet gerade für die Einhaltung des § 11 BDSG eine besondere Herausforderung. Dies gilt zwar auch für die Vertragsgestaltung, in besonderem Maß aber für die Entscheidung der Auswahl eines Dienstleisters. Insbesondere mittelständische Unternehmen verfügen jedoch oftmals nicht über ausreichende Möglichkeiten einer individuellen Prüfung potenzieller rechtlicher und technischer Problembereiche beim Dienstleister. Vor diesem Hintergrund bieten Zertifizierungen über das gesamte Spektrum der zu prüfenden Bereiche eine erhebliche Erleichterung bei der Auswahl von Anbietern. Hierzu hat EuroCloud Deutschland mit einer Vielzahl von Partnern das EuroCloud Star Audit System als Gütesiegel für die Cloud entwickelt.
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Andreas Weiss Direktor Eurocloud Deutschland_eco e.V.
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Weiss, A. EuroCloud Star Audit. Datenschutz Datensich 38, 170–174 (2014). https://doi.org/10.1007/s11623-014-0070-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-014-0070-4