Zusammenfassung
Der folgende Beitrag widmet sich dem Recht der Betroffenen auf Auskunft bei Videoüberwachung. Im Fokus stehen die empirische Analyse der formalen Umsetzung sowie die Reaktion auf die Anfragen in verschiedenen videoüberwachten Settings. Es zeigt sich, dass die Betreiber den Rechtsanspruch großteils verneinen und absprechen. Darüber hinaus kann eine ganze Reihe an datenschutzrechtlichen Verstößen festgestellt werden. Der visuelle Anspruch erscheint weitgehend illegitim und ist praktisch kaum durchsetzbar. Die ideengeschichtliche Figur des Panopticons findet sich im videoüberwachten Alltag wieder.
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Rothmann, R. Videoüberwachung und Auskunftsrecht. Datenschutz Datensich 38, 405–408 (2014). https://doi.org/10.1007/s11623-014-0150-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-014-0150-5