Zusammenfassung
Zunehmend befassen sich deutsche Gedenkstätten, Dokumentationszentren, deutsche und internationale Forscher mit Fragen der Vernichtung von psychisch kranken und behinderten Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus. Dazu benötigen sie personale Daten aus Archiven. Die Veröffentlichung von Opferdaten in Gedenkbüchern betrifft Personen, die als angeblich „würdelose“ Opfer keine Wertigkeit hatten, denen die eigene personale Identität aberkannt wurde. Für sie soll ein sichtbarer Ort in der Gesellschaft geschaffen werden. Hierbei muss allerdings dem postmortalen Persönlichkeitsschutz der Opfer ebenso Rechnung getragen werden wie den Persönlichkeitsrechten der nahen Angehörigen.
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Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld Publizistin mit dem Schwerpunkt Informationsrecht und europäische Rechtskultur
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Tinnefeld, MT. Vom Recht aus Würde: Konflikte beim Zugang zu archivierten Daten von Naziopfern. Datenschutz Datensich 38, 609–612 (2014). https://doi.org/10.1007/s11623-014-0238-y
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