Zusammenfassung
Seit 2012 widmet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit dem Datenschutz in Arztpraxen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) führt die Behörde anlassbezogene und anlasslose Prüfungen von Arztpraxen in schriftlicher Form oder in Form von Ortsterminen durch, berät Ärzte und geht datenschutzrechtlichen Beschwerden von Patienten nach. Der nachfolgende Erfahrungsbericht weist auf die häufigsten dabei festgestellten Mängel hin und erklärt, wie Ärzte den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen können.
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Karin Vedder leitet im Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht das Referat „Versicherungen, Gesundheitswesen, freiberufliche Tätigkeiten, soziale Einrichtungen“ und ist insbesondere für die Kontrolle des Datenschutzes in Arztpraxen zuständig.
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Vedder, K. Datenschutz in Arztpraxen. Datenschutz Datensich 38, 821–825 (2014). https://doi.org/10.1007/s11623-014-0326-z
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