Zusammenfassung
Eine wesentliche Zielsetzung der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, die bereits in der DSRL gewährleisteten Betroffenenrechte zu stärken und auszubauen. Dazu werden die Betroffenenrechte mit den Verarbeitungsgrundsätzen eng verknüpft. Zwar ermöglicht Art. 23 DSGVO es den Mitgliedstaaten, die Betroffenenrechte zum Schutz von wichtigen sozialen Bedürfnissen zu beschränken. Insoweit haben die Gesetzgeber jedoch keine absolute Gestaltungsfreiheit, sondern müssen die strengen Rahmenbedingungen des Art. 23 DSGVO beachten.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Additional information
Prof. Dr. Thomas Petri Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Petri, T. Faire und transparente Verarbeitung, Informationsrechte und Rahmenbedingungen für ihre Beschränkung — zur Auslegung der Art. 12 ff. und 23 DSGVO. Datenschutz Datensich 42, 347–350 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-0954-9
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-018-0954-9