Abstract
Nicht nur Unternehmen der Privatwirtschaft, sondern auch Behörden verlassen sich zunehmend auf Algorithmen, um Entscheidungen zu treffen oder zumindest vorzubereiten. Auf Basis des Datenschutz- und des Informationszugangsrechts untersucht dieser Beitrag, welche Bedingungen an einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen bei öffentlichen Stellen anzulegen sind.
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Felix Bieker, LL.M. (Edinburgh) ist Jurist im Forschungsreferat des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Benjamin Bremert ist Jurist im Forschungsreferat des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Marit Hansen ist Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
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Bieker, F., Bremert, B. & Hansen, M. Verantwortlichkeit und Einsatz von Algorithmen bei öffentlichen Stellen. Datenschutz Datensich 42, 608–612 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-1010-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-018-1010-5