Zusammenfassung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung etabliert in der Europäischen Union für den Bereich des Gesundheitswesens kein einheitliches Datenschutzrecht. Vielmehr ermöglicht sie den Mitgliedstaaten, über Öffnungsklauseln nationalstaatliche Besonderheiten fortzuführen. Der Beitrag untersucht den Entstehungsprozess, die Spielräume nationaler Gesetzgeber im Gesundheitsbereich und wie diese aktuell genutzt werden.
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Die Autorinnen und der Autor sind bzw. waren Referent/innen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Mitglieder der Projektgruppe Datenschutzgrundverordnung im BMG. Die Ausführungen stellen die persönliche Auffassung des Autors und der Autorinnen dar.
Dr. Christina Kühnl Langjährige Referentin im Referat für Datenschutz im Gesundheitswesen und in der Projektgruppe EU-Datenschutzgrundverordnung, Bundesministerium für Gesundheit
Kerstin Rohrer, RD‘in Stellvertretende Leiterin der Projektgruppe EU-Datenschutzgrundverordnung und des Referats für Europarechtliche Angelegenheiten, Bundesministerium für Gesundheit
Nick Schneider, ORR Leiter der Projektgruppe EU-Datenschutzgrundverordnung und stellvertretender Leiter des Referats für EU-Koordinierung und EU-Gesundheitspolitik, Bundesministerium für Gesundheit
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Kühnl, C., Rohrer, K. & Schneider, N.K. Ein europäischer Gesundheitsdatenschutz. Datenschutz Datensich 42, 735–740 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-1036-8
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