Zusammenfassung
Größere Unternehmen sind bereits vor der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 dazu übergegangen, eine Datenschutz-Organisation zusätzlich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten aufzubauen. Hintergrund ist, dass in größeren Unternehmen die Datenschutzkompetenz nicht lediglich auf den betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschränkt sein kann. Die Ausführungen im Folgenden zeigen auf, in welcher Form das Zusammenwirken von Datenschutzbeauftragtem und Datenschutz-Organisation unter der DSGVO organisiert werden kann.
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Christian Jaksch ist Mitarbeiter im Bereich Konzern Datenschutz der Volkswagen AG. In seinem Tätigkeitsbereich berät Christian Jaksch neben der Volkswagen AG auch ausgewählte Konzerngesellschaften in datenschutzrechtlichen Fragen.
Gerrit von Daacke Syndikusrechtsanwalt, ist Führungskraft im Bereich Konzern Datenschutz der Volkswagen AG. In seinen Tätigkeitsbereich fällt die Koordination der Konzern Datenschutzorganisation sowie die Beratung ausgewählter Konzerngesellschaften in datenschutzrechtlichen Fragen.
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Jaksch, C., von Daacke, G. Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Organisation unter der DSGVO. Datenschutz Datensich 42, 758–763 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-1040-z
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