Zusammenfassung
Zahlreiche Unternehmen, an die sich betroffene Verbraucher oder Arbeitnehmer mit der Aufforderung zur Löschung ihrer Daten wenden, verweisen auf das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO). Diese Gesetze würden sie zur Aufbewahrung verpflichten; eine Löschung sei deshalb nicht möglich. Oft ist fraglich, ob dieser Verweis in den konkreten Fällen berechtigt ist. Von Datenschutzkommentaren wurde diese Frage, die von hoher praktischer Bedeutung ist, bisher vernachlässigt.
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Weichert, T. Aufbewahrung nach Handels- und Steuerrecht – oder Löschung?. Datenschutz Datensich 45, 755–757 (2021). https://doi.org/10.1007/s11623-021-1529-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-021-1529-8