Zusammenfassung
Ziehen Arbeitgeber als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Beschäftigten eine Einwilligung heran, setzt dies die Freiwilligkeit der Erklärung voraus. Insbesondere Situationen, in denen die erteilte Einwilligung primär Arbeitgeberinteressen zu verwirklichen scheint, während sie den Beschäftigten wenig Nutzen bringt oder sich womöglich sogar nachteilig auf diese auswirkt, führen jedoch zu Zweifeln: Kann das Freiwilligkeitskriterium eingehalten und die entsprechende Datenverarbeitung tatsächlich durch eine Einwilligung legitimiert werden? Im Beitrag wird daher der Frage nachgegangen, welche Kriterien vorliegen müssen, um eine rechtswirksame Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis anzunehmen.
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Folkerts, E. Wirklich freiwillig?. Datenschutz Datensich 46, 77–80 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1565-z
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