Zusammenfassung
Wahrscheinlich hat sich der eine oder andere Arbeitgeber schon selbst dabei beobachtet, wie er oder sie Namen von aktuellen Bewerbern1 in Suchmaschinen im Internet eingegeben hat. Gerade in Zeiten, in denen nahezu jeder über einen Social-Media-Account verfügt, fällt es vielen Arbeitgebern leicht, Informationen über Bewerber zu finden, die für ihre Entscheidung über eine mögliche Einstellung hilfreich sein könnten. Doch dürfen Arbeitgeber Informationen, die sie im Netz finden, tatsächlich als Grundlage für ihre Entscheidung heranziehen? Und wenn ja, was müssen sie gegebenenfalls beachten? Auf diese Fragen, und auf das häufig durch Arbeitgeber in Betracht gezogene Terrorismus- bzw. Sanktionslistenscreening in Bezug auf Bewerber soll in diesem Beitrag näher eingegangen werden.
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Rosenberger, N. Bewerberscreening unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung. Datenschutz Datensich 46, 87–92 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1567-x
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