Zusammenfassung
Seit jeher ist es umstritten, ob der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten als Telekommunikationsanbieter anzusehen ist, der das Fernmeldegeheimnis einzuhalten hat, wenn er es erlaubt oder duldet, dass die eigenen Beschäftigten das Internet bzw. das Telefon auch für private Zwecke nutzen. Nach neuer Rechtslage wird das Fernmeldegeheimnis nicht mehr im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt, sondern im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Ist es nun aber geklärt, ob ein Arbeitgeber das Fernmeldegeheimnis gegenüber seinen Beschäftigten beachten muss? Dieser Fragestellung soll in diesem Artikel näher nachgegangen werden.
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Rossow, O. Arbeitgeber und das Fernmeldegeheimnis nach dem TTDSG. Datenschutz Datensich 46, 93–97 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1568-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-022-1568-9