Zusammenfassung
Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lag der Fokus vieler Unternehmen auf der Vermeidung von medienwirksamen Bußgeldern. Doch immer mehr Betroffene entdecken den Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO für sich, um im Falle von Datenschutzverletzungen Entschädigungszahlungen zu verlangen. Zunehmend haben auch Legal Tech-Anbieter die ersten, teilweise für die Betroffenenseite günstigen Entscheidungen zum Anlass genommen, Forderungen auf Basis von Art. 82 DSGVO von den Betroffenen abzukaufen, um sie dann selbst gegen Unternehmen durchzusetzen. Der vorliegende Beitrag zeigt sowohl die für einen Schadensersatz zu erfüllenden Voraussetzungen als auch die Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Reduzierung vorhandener Schadensersatzrisiken auf.
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Schürmann, K., Baier, J. Schadensersatzansprüche im Datenschutz. Datenschutz Datensich 46, 103–106 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1570-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-022-1570-2