Zusammenfassung
Der neue § 176e StGB bestraft die Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung von Anleitungen die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann. Die Norm übernimmt Elemente von §§ 130a, 184b StGB. Es ist abzuwarten, ob und wie sie von den Strafverfolgungsbehörden umgesetzt wird. Vorliegender Beitrag stellt die Norm vor und bewertet deren Inhalt, bevor sodann der Frage nachgegangen wird, welche Konsequenzen die Anwendung der Norm im Falle einer Meldung der Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO in Bezug auf die meldepflichtigen Verantwortlichen haben kann.
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Vassilaki, I. Anleitung zu sexuellem Missbrauch von Kindern gem. § 176e StGB. Datenschutz Datensich 46, 107–110 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1571-1
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