Zusammenfassung
Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine KI-Verordnung enthält vielfältige Vorgaben vor allem für sog. Hochrisiko-KI-Systeme. Dies schließt datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse im Bereich der Entwicklung von KI-Systemen ein. Demgegenüber fehlt es an spezifischen daten- und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Betroffenen, die nur ganz am Rande vom Entwurf angesprochen werden. Dies wirft die Frage auf, in welchem Umfang Deutschland und andere Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, risikoadäquate Vorgaben für die Entwicklung und den späteren Einsatz von KI-Systemen zu machen.
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Hornung, G. KI-Regulierung im Mehrebenensystem. Datenschutz Datensich 46, 561–566 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1659-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-022-1659-7