Zusammenfassung
Forderungen nach einer weitergehenden Ausgestaltung des Beschäftigtendatenschutzrechts sind nicht neu. Auch die Bundesregierung hat die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel der Präzisierung der Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz formuliert. Vor diesem Hintergrund ist zu evaluieren, welche Leitgedanken bei der Ausgestaltung eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes zu beachten sind und welche konkreten Regelungen ein neues Gesetz enthalten sollte, um die Probleme der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt zu lösen.
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Horlbeck, K. Beschäftigtendatenschutz. Datenschutz Datensich 46, 567–571 (2022). https://doi.org/10.1007/s11623-022-1660-1
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